Geschäftsbedingungen der ImmVePro-GmbH
1. Buchung und Buchungsbestätigung
Mit der telefonischen- oder Onlinebuchung bieten Sie der ImmVePro-GmbH den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an, wobei sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage von der ImmVePro-GmbH binden. Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung zustande. Die Korrektur von Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, bleibt vorbehalten.
2. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungen erfolgen gemäß reiseüblicher Bedingungen in Vorkasse.
Die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises ist 7 Kalendertage nach Buchungsbestätigung fällig.
Die Restzahlung in Höhe von 80% hat bis 30 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen.
Bei kurzfristigen Buchungen mit Anreise innerhalb von 30 Tagen sind 100% des Reisepreises sofort zu zahlen bzw. wird der Reisepreis vor Ort bei Anreise bezahlt.
Endreinigung , Kurtaxe und im Bedarfsfall Bettwäsche sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind vor Ort in bar zu zahlen.
Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung von der ImmVepro- GmbH bzw. dem Hauseigentümer/ Vermieter.
3. Vertragspartner
Vertragspartner im Sinne des Leistungsumfanges It. Angebot (Ausstattung und Sonstiges) sind grundsätzlich Vermieter und Mieter. Der Reservierungsdienst der ImmVePro-GmbH vermittelt lediglich erklärte Leistungen im Auftrag der Vermieter. Korrespondenzen, Auskünfte, Reservierungen und Zahlungsabwicklungen werden vom Reservierungsdienst bearbeitet.
Dafür wird eine einmalige Vermittlungsgebühr in Höhe von 10,- € je erfolgter Buchung erhoben.
4.Rücktritt
4.1 Rücktritt durch Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, maßgeblich für den Rücktritt ist der Zugang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form bei der ImmVePro-GmbH.
Treten Sie von der Buchung zurück so sind folgende Bearbeitungsgebühren und Aufwendungen als Ersatz durch Sie zu leisten:
>bei Rücktritt bis 60 Tagen vor Mietbeginn 50,- €
>bei Rücktritt 60 – 40 Tagen vor Mietbeginn 25% des Mietpreise , mindestens 50,00 €
>bei Rücktritt 39 – 25 Tagen vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
>bei Rücktritt 24 – 02 Tagen vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
>bei Rücktritt 1 Tag vor Mietbeginn oder Nichterscheinen 95% des Mietpreises
Kann das Objekt wieder vermietet werden, sind von Ihnen nur Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50,00 € zu leisten.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung!
4.2 Rücktritt durch ImmVepro-GmbH
- · Wenn der Mieter entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird die ImmVePro-GmbH ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann die ImmVePro-GmbH berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 4.1.
- · Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Eigentümer oder ImmVePro-GmBh nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in groben Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Mieter.
5. Besondere Bedingungen und Hinweise
- · Das Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt mit allem Zubehör wie im Vertrag angegeben. Das Objekt darf nicht mit mehr als der im Vertrag angegebenen maximalen Personenzahl bewohnt und benutzt werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen oder den anteiligen Mietpreis zu verlangen. Ausnahmen können nur in Einzelfällen mit dem Vermieter vereinbart werden.
- · Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. Am Anreisetag Einlass ins Mietobjekt ab 14.00 Uhr bis spätestens 20.00 Uhr, am Abreisetag hat die Übergabe des Objekts bis 10 Uhr zu erfolgen.
- · Bei einer Anreise nach 20.00 Uhr ist unbedingt der Beauftragte des Vermieters vor Ort telefonisch zu verständigen!
- · Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen.
- · Er verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar sowie Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden unverzüglich zu melden und zu ersetzen.
- · Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
- · Ob ein Haustier erlaubt ist oder nicht erlaubt ist, finden Sie ebenfalls in der jeweiligen Hausbeschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend der Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier.
Hunde sind in den Ferienanlagen anzuleinen, Kampfhunde und andere gefährliche Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
- · Der Mieter hat die Hausordnung einzuhalten.
6.Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen
- · Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
- · Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Mietleistungen können Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit gegenüber der ImmVePro-GmbH geltend machen, wobei wir dringend die Schriftform empfehlen. Voraussetzung ist, dass die Mietleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass sie den Mangel der ImmVePro-GmbH unverzüglich angezeigt und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte.
- · Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
- · Die Beteiligung an Sport- und andere Ferienaktivitäten muss der Mieter selbst verantworten, dafür haftet die ImmVepro- GmbH nicht. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen.
- · Kosten, die durch Krankheit während des Ferienhausaufenthaltes entstehen, muß der Mieter selbst zu tragen.
7. Gerichtsstand
Ausschließlicher Berichtsstand ist der Betriebsort des Vermieters, Berlin.